In einem ersten Termin sprechen Sie mit einer ärztlichen oder psychologischen Fachperson über die Gründe der Zuweisung und Ihre Beschwerden. Diese Fachperson wird im weiteren Verlauf Ihr fester Ansprechpartner sein; weitere Personen des multidisziplinären Teams (Pflege, Sozialdienst) werden bei Bedarf hinzugezogen, um ihre Expertise bei bestimmten Problembereichen anzubieten und eine gute psychosoziale Betreuung bereits während der diagnostischen Abklärung zu ermöglichen.
Um sich einen Überblick zu verschaffen und Ihre Beschwerden in einen breiteren Zusammenhang zu setzen, stellt die Fachperson Fragen zu Ihrer Biographie und Lebenssituation, früheren Erkrankungen bei Ihnen oder in der Familie, bestimmten psychischen Symptomen oder Alkohol- und Drogenkonsum. Die Fachperson wird Sie auch um Ihre Erlaubnis bitten, Informationen beim Zuweiser, bei Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen zu erfragen.
Der weitere Verlauf wird mit Ihnen individuell abgesprochen. Die diagnostische Abklärung umfasst:
Nach dem Abschluss der Abklärung werden die Diagnose, die Befunde und die Behandlungsempfehlungen mit Ihnen besprochen und in einem Bericht zusammengefasst.
Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem/Ihrer niedergelassenen Psychiater-in/Psychotherapeut-in und ggf. Ihren nahestehenden Personen wird ein individueller, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Behandlungsplan erstellt. Die Behandlung fängt oft parallel zur diagnostischen Abklärung statt und kann folgende Bestandteile umfassen:
Eine Teilnahme an Teilen unseres Therapieprogramms ist auch möglich, wenn Sie sich bereits ausserhalb der UPK in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung befinden. Die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen, sofern keine Doppelspurigkeiten bei der Behandlung entstehen. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings Ihr Einverständnis zum Informationsaustausch zwischen unserer Sprechstunde und dem/der niedergelassenen Behandler-in.
In der grössten Mehrheit der Fälle ist eine ambulante Behandlung völlig ausreichend. In einigen Fällen kann eine stationäre Behandlung von Vorteil sein, z.B.
Wenn eine stationäre Behandlung indiziert ist, werden wir dies offen mit Ihnen besprechen und Ihre Wünsche berücksichtigen.
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