In einem ersten Termin sprechen Sie mit einer ärztlichen oder psychologischen Fachperson über die Gründe der Zuweisung und Ihre Beschwerden. Diese Fachperson wird im weiteren Verlauf Ihr fester Ansprechpartner sein; weitere Personen des multidisziplinären Teams (Pflege, Sozialdienst) werden bei Bedarf hinzugezogen, um ihre Expertise bei bestimmten Problembereichen anzubieten und eine gute psychosoziale Betreuung bereits während der diagnostischen Abklärung zu ermöglichen.

Um sich einen Überblick zu verschaffen und Ihre Beschwerden in einen breiteren Zusammenhang zu setzen, stellt die Fachperson Fragen zu Ihrer Biographie und Lebenssituation, früheren Erkrankungen bei Ihnen oder in der Familie, bestimmten psychischen Symptomen oder Alkohol- und Drogenkonsum. Die Fachperson wird Sie auch um Ihre Erlaubnis bitten, Informationen beim Zuweiser, bei Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen zu erfragen. 

Der weitere Verlauf wird mit Ihnen individuell abgesprochen. Die diagnostische Abklärung umfasst:

  • klinische Gespräche und Fragebögen zur Erfassung ihrer psychiatrischen Symptome und psychosozialer Bedürfnisse sowie zur individuellen Beurteilung Ihrer Gefährdung, eine psychotische Erkrankung zu entwickeln (in der Regel 3-5 Termine von jeweils 1 Stunde)
  • eine Blutentnahme und ein Hirn-MRI zum Ausschluss körperlicher Ursachen Ihrer psychischen Beschwerden
  • Beurteilung der Konzentrations- und Gedächtnisleistung (ca. 2.5 Stunden)

Nach dem Abschluss der Abklärung werden die Diagnose, die Befunde und die Behandlungsempfehlungen mit Ihnen besprochen und in einem Bericht zusammengefasst.

Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem/Ihrer niedergelassenen Psychiater-in/Psychotherapeut-in und ggf. Ihren nahestehenden Personen wird ein individueller, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Behandlungsplan erstellt. Die Behandlung fängt oft parallel zur diagnostischen Abklärung statt und kann folgende Bestandteile umfassen:

  • Einzelpsychotherapie
  • Gruppenpsychotherapien
  • Kognitives Training
  • Familiengespräche und -therapie
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung, z.B. Gespräche mit Arbeitgebern oder Lehrern (mit Ihrem Einverständnis), Vermittlung von Hilfen im Alltag, Unterstützung mit der Tagesgestaltung
  • Unterstützung durch unseren Sozialdienst bei Fragen betreffend u.a. Finanzen, berufliche Wiedereingliederung, Behörden oder Wohnen
  • Medikamentöse Beratung und Behandlung

Eine Teilnahme an Teilen unseres Therapieprogramms ist auch möglich, wenn Sie sich bereits ausserhalb der UPK in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung befinden. Die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen, sofern keine Doppelspurigkeiten bei der Behandlung entstehen. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings Ihr Einverständnis zum Informationsaustausch zwischen unserer Sprechstunde und dem/der niedergelassenen Behandler-in. 

In der grössten Mehrheit der Fälle ist eine ambulante Behandlung völlig ausreichend. In einigen Fällen kann eine stationäre Behandlung von Vorteil sein, z.B.

  • um durch eine intensivierte Betreuung und Therapie schnellere Entlastung von ausgeprägten Symptomen anzubieten
  • zur Gewinnung von Abstand bei belasteten Familienverhältnissen
  • um die Tagesstruktur zu fördern
  • zum Schutz vor Impulsen, sich selbst oder andere Leute zu verletzen

Wenn eine stationäre Behandlung indiziert ist, werden wir dies offen mit Ihnen besprechen und Ihre Wünsche berücksichtigen.