Menschen, die sich in einer psychotischen Krise oder in ihren Vorstadien befinden, nehmen oft ihre Umgebung verändert wahr oder zeigen Änderungen in ihrem Verhalten, die ihre nahestehenden Personen nicht nachvollziehen können. Dies kann zu Verunsicherung, Ratlosigkeit oder Spannungen führen, sodass eine beginnende Psychose oft eine Herausforderung nicht nur für Betroffene, sondern für die ganze Familie, die Partnerschaft oder Freundschaften darstellt.
- Bleiben Sie in Kontakt: Versuchen Sie, die betroffene Person zu gemeinsamen positiven Aktivitäten zu motivieren und Zeit mit ihr zu verbringen. Lassen Sie sie wissen, dass sie Ihnen wichtig ist.
- Hören Sie zu: Wenn eine nahestehende Person leidet, neigt man verständlicherweise oft dazu, so schnell wie möglich mit Antworten oder Lösungsvorschlägen aufzukommen. Dies kann manchmal bei Menschen mit beginnender Psychose zum Eindruck führen, dass Sie sie nicht ernst nehmen. Versuchen Sie, sich zunächst in das Erleben der betroffenen Person hineinzuversetzen und auf der Gefühlsebene einen Kontakt herzustellen.
- Bleiben Sie gelassen und ruhig: Versuchen Sie, Aussagen der betroffenen Person nicht persönlich zu nehmen und in Gesprächen Ihre eigenen Emotionen wie Frustration, Angst oder Ärger zu kontrollieren. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffene Person mit ihnen im Kontakt bleibt.
- Setzen Sie Grenzen: Klare, nachvollziehbare und konsistente Regeln können das Sicherheitsgefühl und die Eigenverantwortung der betroffenen Person in Krisenphasen fördern. Versuchen Sie, die Regeln gemeinsam mit der betroffenen Person zu erarbeiten.
- Regen Sie zum gesunden Lebensstil an: Motivieren Sie die Person zur einer gesunden Ernährung, regelmässigen Schlafzeiten, Sport und positiven Aktivitäten, Abstinenz von Alkohol und Drogen. Versuchen Sie dabei, nicht bestimmend zu sein, sondern selber ein Beispiel zu setzen und gemeinsam mit der betroffenen Person „gute Vorsätze“ und einen Plan für ihre Umsetzung zu erarbeiten.
- Verlieren Sie nicht die Hoffnung: Es kann lange dauern, bis sich die psychische Krise stabilisiert und ihre Folgen bewältigt werden. Zwischendurch sind Rückfälle und kleinere Krisen zu erwarten. Haben Sie Geduld und geben Sie nicht auf – in den meisten Fällen ist es keine Hundertmeterstrecke, sondern ein Dauerlauf.
- Achten Sie auf sich selbst: Vernachlässigen Sie ihr eigenes Leben nicht. Versuchen Sie, sich gesund zu ernähren, gut zu schlafen, Freunde zu treffen und Ihren eigenen Interessen nachzugehen.
- Niemand ist perfekt: Sie können und werden nicht alles richtig machen – oft ist es erst im Nachhinein ersichtlich, dass eine Entscheidung nicht vorteilhaft war. Anstatt sich Vorwürfe zu machen, versuchen Sie, aus Konfliktsituationen und Rückschlägen zu lernen.
Eine psychische Krise ist belastend nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für Familienmitglieder und Freunde. Gefühle von Frustration und Hilflosigkeit sind zwar normal, sie brauchen aber mit diesen Gefühlen nicht alleine umzugehen. Wenn Sie überfordert sind, nehmen Sie Kontakt zu Freunden auf und suchen Sie Hilfe auf. Ihr Hausarzt und Früherkennungssprechstunden wie BEATS in Basel können Sie über Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige beraten.
Es ist zwar möglich, eine psychisch kranke Person gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung unterzubringen und zu behandeln. Weil das aber einen einschneidenden Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt, gibt es strenge, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen dafür:
- Es muss eine Gefahr für die Person selbst (z.B. Suizidalität, schwere Verwahrlosung) oder für andere Personen (z.B. Gewaltandrohungen) vorliegen
- Mildere Massnahmen (z.B. ambulante Behandlungsversuche) sind ausgeschöpft
In Notfällen können Sie über die Medizinische Notrufzentrale (Basel-Stadt, Baselland sowie Teile der Kantone Solothurn und Aargau) einen Hausbesuch durch den psychiatrischen Notfalldienst organisieren. In hochakuten Situationen, in denen die betroffene Person oder andere in Lebensgefahr stehen, sollten Sie die Polizei benachrichtigen. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung mit Gefährdungspotenzial werden vom psychiatrischen Notfalldienst oder von der Polizei alle weiteren Massnahmen (z.B. fürsorgerische Unterbringung) eingeleitet.
Oft sind jedoch bei jungen Menschen mit beginnenden Psychosen die obigen strengen Voraussetzungen für eine Behandlung gegen den Willen nicht erfüllt. Wenn die betroffene Person eine psychiatrische Vorstellung verweigert, können Sie
- sich an den Hausarzt oder an einem anderen Vertrauensarzt der Person wenden, oder einen Hausbesuch durch den ärztlichen Notfalldienst veranlassen.
- sich bei der örtlichen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über die Möglichkeit einer Gefährdungsmeldung informieren lassen, wenn die Person ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes), oder die familiäre Situation stark belastet ist.